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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studiotour-Arrangements

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Buchung von Studiotour-Arrangements (gesetztes Menü mit Wahlmöglichkeit und Service am Platz im Bistro der media city Leipzig) der Mitteldorf Catering Leipzig e.K., Karsten Mitteldorf, Altenburger Straße 15, 04275 Leipzig (nachfolgend „MCL").
  2. Vertragspartner sind Reiseveranstalter, Unternehmen, Institutionen sowie Privatpersonen (jeweils nachfolgend „Kunde"). Buchungen über gewerbliche Vermittler oder Reiseveranstalter binden den Veranstalter und den Kunden gesamtschuldnerisch, sofern eine entsprechende Erklärung gegenüber MCL vorliegt.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MCL stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Sondervorschriften für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind in den jeweiligen Paragrafen ausdrücklich gekennzeichnet.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

  1. Die auf der Webseite und in Angeboten dargestellten Speisekarten und Preise sind freibleibend bis zur verbindlichen Buchungsbestätigung durch MCL.
  2. Eine Buchung kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Anfrage des Kunden durch MCL zustande. Die Buchung gilt als verbindlich mit Erhalt dieser Bestätigung.
  3. Die Mindestteilnehmerzahl je Buchung beträgt 20 Personen. Buchungen mit geringerer Teilnehmerzahl bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Die verbindliche Buchung umfasst die Reservierung eines Bereichs im Bistro für die gemeldete Personenzahl, die Auswahl einer der angebotenen Speisekarten sowie die vereinbarte Uhrzeit.

§ 3 Leistungsumfang

  1. MCL erbringt folgende Leistungen: Reservierung eines Sitzbereichs im Bistro der media city Leipzig, Bereitstellung der gewählten Speisekarte mit drei Wahlgerichten, Service am Platz, ein saisonales Dessert je Gast sowie Abstimmung des Zeitablaufs mit der MDR-Studiotour.
  2. Die auf der Webseite und in Drucksachen gezeigten Fotos dienen ausschließlich als Serviervorschlag. Das tatsächliche Erscheinungsbild der Gerichte kann variieren.
  3. MCL behält sich vor, einzelne Komponenten der Speisekarte aus produktionstechnischen Gründen oder bei Lieferengpässen kurzfristig durch gleichwertige Komponenten zu ersetzen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Minderungsansprüche.
  4. Eine vegane Alternative zu jedem Wahlmenü ist nach tagesaktueller Rücksprache möglich und ist spätestens mit der Endstandsmeldung gemäß § 5 anzumelden.
  5. Mengenkalkulation und Portionierung orientieren sich an einer durchschnittlichen Gästegruppe. Bei Gruppen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil großer Portionen oder besonderer Ernährungsanforderungen behält sich MCL eine Preisanpassung vor, sofern dies nicht bereits bei Buchung mitgeteilt wurde.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich gegenüber Privatpersonen als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer zwischen Vertragsabschluss und Reisetag werden die Preise entsprechend angepasst.
  3. Privatpersonen zahlen am Reisetag vor Ort in bar oder mit gängigen EC- und Kreditkarten (ausgenommen American Express). Eine Zahlung auf Rechnung ist Privatpersonen nicht möglich.
  4. Unternehmen, Institutionen und Reiseveranstalter erhalten eine Rechnung mit Zahlungsziel von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Auf Wunsch ist auch eine Zahlung gegen Voucher möglich.
  5. Die Buchung der Speisen erfolgt grundsätzlich auf Namen und Rechnung des Auftraggebers. Getränke werden auf Wunsch auf Selbstzahlerbasis am individuellen Gast abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  6. Verlässt ein Gast die Veranstaltung, ohne seine auf Selbstzahlerbasis bestellten Getränke oder sonstigen Zusatzleistungen zu begleichen, haftet der Auftraggeber subsidiär für den offenen Betrag. MCL wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren und die offenen Posten unter Angabe von Tisch, Uhrzeit und bestellten Positionen nachweisen. Ein Regress des Auftraggebers gegenüber dem betreffenden Gast bleibt unberührt.
  7. Bei Zahlungsverzug ist MCL berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  9. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Buchungsbestätigung und Rechnung einverstanden.

§ 5 Endstandsmeldung, Toleranz und Aufstockung

  1. Spätestens 14 Tage vor dem Reisetag ist der Kunde verpflichtet, MCL die verbindliche Endteilnehmerzahl in Textform mitzuteilen („Endstandsmeldung"). Diese Personenzahl bildet die Grundlage für die spätere Abrechnung sowie für die Berechnung etwaiger Stornoansprüche nach § 6.
  2. Erfolgt keine Endstandsmeldung, gilt die zuletzt schriftlich gemeldete Personenzahl als verbindlich.
  3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl gegenüber der Endstandsmeldung um bis zu 5 % wird am Reisetag toleriert und entsprechend abgerechnet. Reduzierungen darüber hinaus richten sich nach § 6.
  4. Eine Aufstockung der Teilnehmerzahl ist jederzeit möglich, vorbehaltlich freier Kapazitäten. Bei kurzfristigen Aufstockungen weniger als 72 Stunden vor dem Reisetag behält sich MCL vor, einzelne Wahlgerichte nur eingeschränkt anbieten zu können.
  5. Die individuelle Auswahl der Wahlgerichte je Person ist MCL spätestens am Reisetag bis 10:00 Uhr telefonisch mitzuteilen. Verspätete Mitteilungen können dazu führen, dass nicht alle Wahlmenüs verfügbar sind.
  6. Allergien und Unverträglichkeiten sind möglichst bereits bei Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Reisetag zu melden. Bei späteren Meldungen kann MCL keine Garantie für eine geeignete Alternative übernehmen.

§ 6 Stornierung und Rücktritt

  1. Eine Stornierung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei MCL.
  2. Es gilt folgende Stornostaffel, bezogen auf die jeweils zuletzt gemeldete Personenzahl bzw. – nach Endstandsmeldung – auf den verbindlich gemeldeten Endstand:
    Frist vor dem Reisetag zu zahlender Betrag
    bis 4 Wochen vorher kostenfreier Rücktritt möglich
    4 Wochen bis 14 Tage vorher 70 % des Menüpreises × zuletzt gemeldete Personenzahl
    14 Tage bis 72 Stunden vorher 90 % des Menüpreises × zuletzt gemeldete Personenzahl
    weniger als 72 Stunden / No-Show 100 % des Menüpreises × zuletzt gemeldete Personenzahl
  3. Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass MCL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. MCL behält sich vor, einen höheren konkreten Schaden nachzuweisen.
  4. Bei einer Stornierung im Zeitraum zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Reisetag kann MCL nach eigenem Ermessen anstelle der Inrechnungstellung der Stornopauschale eine Gutschrift für eine Ersatzbuchung innerhalb von zwölf Monaten ausstellen.
  5. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl wird die Stornopauschale nur auf die Differenz zwischen ursprünglich gemeldeter und reduzierter Personenzahl berechnet.
  6. Erscheinen Teilnehmer am Reisetag nicht (No-Show), wird das Menü zu 100 % berechnet.

§ 7 Rücktritt durch MCL

  1. MCL ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
    • höhere Gewalt oder andere von MCL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • die Buchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen erfolgte,
    • der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug gerät,
    • begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MCL gefährden kann.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt von MCL entstehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.

§ 8 Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen

  1. Wird die Durchführung des Studiotour-Arrangements durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen (insbesondere im Zusammenhang mit Pandemien, Schließungen, Veranstaltungsverboten), Streiks oder vergleichbare, nicht von MCL zu vertretende Umstände unmöglich oder erheblich erschwert, sind beide Vertragsparteien für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit.
  2. MCL und der Kunde werden in diesen Fällen vorrangig versuchen, einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten zu vereinbaren. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.
  3. Kommt eine Ersatztermin-Vereinbarung nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich konkret nachgewiesener, bereits angefallener Aufwendungen erstattet.

§ 9 Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit MCL; in diesen Fällen kann ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld") berechnet werden.
  2. Weiter verpflichtet sich der Kunde dazu, seine Gäste über dieses Verbot zu informieren und bei der Umsetzung aktiv zu unterstützen.

§ 10 Freiplatzregelung für Reiseveranstalter

  1. Für Reisebegleiter und Buspersonal von Reiseveranstaltern gewährt MCL folgende Freiplatzregelung, jeweils umfassend ein Wahlgericht und ein Getränk:
    • ab 25 zahlenden Gästen: ein Freiplatz,
    • ab 40 zahlenden Gästen: ein zweiter Freiplatz.
  2. Die Freiplätze gelten ausschließlich für offizielles Reisepersonal. Sie sind nicht übertragbar und werden mit Beanspruchung verbraucht.
  3. Bei nachträglicher Reduzierung der zahlenden Gäste unter die jeweilige Schwelle entfällt der Anspruch auf den Freiplatz; bereits konsumierte Freiplätze werden in diesem Fall regulär in Rechnung gestellt.

§ 11 Haftung

  1. MCL haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MCL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für sonstige Schäden haftet MCL nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von MCL ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Für mitgeführte persönliche Gegenstände der Gäste übernimmt MCL keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der Leistung schriftlich gegenüber MCL geltend zu machen, damit diese die Möglichkeit zur Abhilfe erhält.

§ 12 Datenschutz

  1. MCL verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://mitteldorf-catering.de/datenschutz.
  2. Bei Buchungen durch Reiseveranstalter ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, von seinen Gästen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen einzuholen, soweit personenbezogene Daten an MCL übermittelt werden.

§ 13 Bild- und Werbeaufnahmen

  1. MCL fertigt am Veranstaltungsort gelegentlich Foto- oder Videoaufnahmen für eigene Werbezwecke an. Sofern Gäste hierauf erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung oder in einer Form, in der einzelne Personen nicht identifizierbar sind.
  2. Der Kunde wird gebeten, seine Gäste vor dem Reisetag auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  2. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Gegenüber Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
  4. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. MCL ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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